Bisher war es in Deutschland kompliziert: Wer Strom mit dem Nachbarn teilen wollte, scheiterte oft an bürokratischen Hürden oder dem Zwang, als vollwertiger Energieversorger aufzutreten. Doch das Jahr 2025 markierte den Wendepunkt. Mit der neuen Gesetzgebung wird das Energy Sharing – das gemeinschaftliche Teilen von regional erzeugtem Ökostrom über das öffentliche Netz – endlich Realität.

Aktueller Stand in Deutschland: Der Durchbruch 2025

Lange Zeit hinkte Deutschland bei der Umsetzung der EU-Richtlinie (RED II) hinterher. Während Länder wie Österreich bereits seit Jahren funktionierende Modelle für Energiegemeinschaften haben, konzentrierte sich Deutschland primär auf den Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung innerhalb eines Hauses.

Der große Wurf gelang am 13. November 2025: Der Bundestag verabschiedete das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts“, das den entscheidenden § 42c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) einführte. Damit wird Energy Sharing erstmals als eigenständiges Modell im deutschen Recht verankert.

Das neue Gesetz: Was ändert sich ab Juni 2026?

Obwohl das Gesetz 2025 beschlossen wurde, ist der offizielle Startschuss für den 1. Juni 2026 terminiert. Ab diesem Datum müssen Verteilnetzbetreiber die technische und bilanzielle Abwicklung des Energy Sharings ermöglichen.

Die Eckpunkte des Gesetzes:

  • Räumliche Nähe: Strom darf innerhalb eines Bilanzierungsgebietes (meist das Gebiet eines Verteilnetzbetreibers) geteilt werden. Ab 2028 soll dies sogar über Gebietsgrenzen hinweg möglich sein.
  • Teilnehmer: Privatpersonen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie Kommunen können Energiegemeinschaften bilden.
  • Reststrom: Die geteilte Strommenge ergänzt die Versorgung. Teilnehmer behalten ihren normalen Stromvertrag für die Zeiten, in denen die Gemeinschaftsanlage keinen Strom liefert.
  • Digitalisierung: Ein Smart Meter ist Grundvoraussetzung, um die viertelstündliche Abrechnung zu gewährleisten.

Vergleich: Deutschland vs. Österreich

Deutschland hat sich bei seinem Modell stark am Nachbarn orientiert, lässt aber einen entscheidenden Vorteil (noch) vermissen.

MerkmalÖsterreich (EEG Modell)Deutschland (§ 42c EnWG)
StatusSeit 2021 etabliertStart ab Juni 2026
NetzentgelteReduziert (bis zu 60% Ersparnis lokal)Volle Gebühren (Stand heute)
BürokratieRelativ schlank über PlattformenHöhere Anforderungen an Datenabgleich
AnreizStarker finanzieller Hebel durch NetzentgeltrabattPrimär ideell oder durch Direktvermarktungspreis

Pilotprojekte: Von der Theorie zur Praxis

Schon vor dem offiziellen Gesetzesstart zeigten Pilotprojekte, was möglich ist:

  • Bakum (Niedersachsen): Hier wurde bereits früh erprobt, wie Bürgerstrom regional verteilt werden kann.
  • Silberstedt (Schleswig-Holstein): Ein Vorzeigeprojekt für die Kopplung von Windenergie und lokalem Verbrauch.
  • Wackerow (Mecklenburg-Vorpommern): Hier nutzen Bürger gemeinschaftlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen und teilen die Erträge digital über spezielle Apps.

Der Knackpunkt: Netzentgelte in Deutschland

Während das technische „Wie“ durch den § 42c EnWG geklärt ist, bleibt das „Wie viel“ die größte Baustelle. In Deutschland fallen beim Energy Sharing aktuell noch die vollen Netzentgelte an, sobald der Strom durch das öffentliche Netz geleitet wird – auch wenn er nur 500 Meter zum Nachbarn fließt.

Kritiker und Bürgerenergie-Verbände fordern hier eine dringende Nachbesserung nach österreichischem Vorbild. Das Argument: Wer Strom lokal erzeugt und verbraucht, entlastet die überregionalen Übertragungsnetze und spart teuren Netzausbau. Die Bundesnetzagentur prüft daher aktuell für das Jahr 2027 ein reformiertes Netzentgelt-Modell. Ziel ist ein „Regional-Bonus“, der die Netzentgelte für Sharing-Communities spürbar senkt, um den finanziellen Anreiz gegenüber dem klassischen Stromeinkauf deutlich zu erhöhen. Ohne diese Reduktion bleibt Energy Sharing im Jahr 2026 zwar ein Meilenstein für die Autarkie, aber noch kein Selbstläufer für den Geldbeutel.

Ausblick: Was bringen die nächsten Monate?

Bis zum Start im Juni 2026 liegt der Fokus auf der technischen Implementierung.

  1. Vorgaben der Bundesnetzagentur: In den nächsten Monaten werden die genauen Marktprozesse (Marktkommunikation) definiert, damit IT-Systeme der Versorger und Netzbetreiber miteinander sprechen können.
  2. Smart-Meter-Rollout: Da Energy Sharing ohne intelligente Messsysteme nicht funktioniert, wird der Einbau dieser Geräte 2026 massiv forciert.
  3. Gründungswelle: Experten erwarten, dass sich bereits jetzt viele Nachbarschaften und Kommunen als GbR oder Genossenschaft organisieren, um pünktlich zum Sommer 2026 „live“ zu gehen.

Fazit

Energy Sharing könnte – wenn es richtig angegangen wird und wirtschaftliche Hürden wie die Netzentgelte fallen – ein wichtiger Baustein der deutschen Energiewende werden. Was der Staat großflächig nicht oder nur schwer und langsam schafft, könnte über mehr Bürgerbeteiligung im kleinen Kreis oder auf kommunaler Ebene im besten Fall richtig Fahrt aufnehmen. Es bleibt spannend, was sich dieses Jahr im Bereich Energy Sharing und Bürgerenergie entwickelt.


Quellen und weiterführende Informationen

  • Deutscher Bundestag (2025): Protokolle zur Verabschiedung der EnWG-Novelle, Drucksache 21/2793.
  • Verbraucherzentrale (2026): Ratgeber zum gemeinschaftlichen Solarstrom-Teilen.
  • Bundesnetzagentur (2026): Leitfaden und Marktregeln zum Energy Sharing nach § 42c EnWG.
  • Deutsche Energie-Agentur dena (2025): Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland.
  • Bündnis Bürgerenergie BBEn (2025): Factsheet: Energy Sharing in Deutschland – Chancen, Regeln und Hürden.
  • Taylor Wessing (2025): Energy Sharing – Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung
  • Gleiss Lutz (2026): Analyse zum neuen § 42c EnWG – Energy Sharing in der Praxis.
  • Wikipedia (2026): Überblick zum Konzept des Energy Sharing

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