Es ist der 1. Juni 2026, und in Deutschland bricht heute eigentlich eine neue Ära für die private Energiewende an. Ab heute greift die gesetzliche Grundlage für das neue Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG). Was wie eine Revolution klingt, droht in der Praxis allerdings zu einem klassischen deutschen Bürokratie-Krimi zu werden.
Was bedeutet das nun genau für euch als PV-Anlagenbetreiber oder interessierte Stromkunden? Und warum schalten die Energieversorger (EVU) jetzt erst einmal auf die Bremse? Hier ist das aktuelle Update zum heutigen Stichtag.
Die Idee: Win-win für die Nachbarschaft
Das Prinzip hinter dem Gesetz: Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, konnte den überschüssigen Strom bisher – abseits von einer staatlichen Förderung – nur für eine magere Vergütung ins allgemeine Netz einspeisen. Ab heute könnt ihr diesen Strom direkt innerhalb einer Community an eure Nachbarn, Freunde im Ort oder lokale Gemeinschaften verkaufen oder verschenken – und das über das ganz normale, öffentliche Stromnetz, ohne eine eigene, separate Leitung.
- PV-Anlagenbetreiber haben die Chance (vor allem, wenn bisherige Förderungen auslaufen), ihren Strom einfacher direkt zu vermarkten und zu verkaufen.
- Stromkunden haben die Chance, auch ohne die Möglichkeit einer eigenen PV-Anlage, grünen Strom „von nebenan“ zu beziehen.
- Zudem wird das Stromnetz entlastet, da Erzeugung und Verbrauch vor Ort besser gekoppelt und im nächsten Schritt auch synchronisiert werden können.
- Der Reststrom wird weiterhin zusätzlich eingekauft, sodass hier auch keine Versorgungslücke entsteht.
Die Realität am 1. Juni 2026: Die EVUs tun sich derzeit noch schwer
Soweit die Theorie. Wer heute jedoch enthusiastisch bei seinem lokalen Energieversorger anruft, wird ernüchtert. Die aktuelle Rückmeldung der meisten EVUs und Netzbetreiber lautet sinngemäß: „Ja, das Gesetz gilt ab heute, aber wir sind technisch noch gar nicht so weit.“
Die Energieversorger verweisen auf die „komplexe Kommunikation“ zwischen Netzbetreibern, Abrechnungsdienstleistern und Stromlieferanten. Es fehlen noch einheitliche IT-Standards und Schnittstellen, um den Strom im 15-Minuten-Takt sauber hin- und herzurechnen.
Die Realität zum heutigen Startschuss: Viele EVUs gehen aktuell davon aus, dass das Energy Sharing erst mit erheblicher Verzögerung flächendeckend in den Rollout starten kann.
Zudem geben die Versorger bereits den ersten Dämpfer für die Preiskalkulation mit auf den Weg: Auch beim Energy Sharing fallen Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben an. Der Strom wird also auch im Sharing-Modell nicht völlig kostenlos transportiert.
Der Praxis-Fahrplan
Was Interessierte und ideelle Enthusiasten trotzdem aktuell tun können
Die defensive Haltung der Energieversorger kommt erst mal nicht überraschend. Wie geschrieben, sind heute die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen und aktiv. Klar ist auch, dass hierdurch nicht automatisch die praktische Umsetzung vom Himmel fällt.
Dennoch solltet ihr jetzt aktiv werden und beginnen, die Weichen zu stellen.
1. Die Gemeinschaft finden
Alles beginnt mit der Suche nach Gleichgesinnten. Egal ob Nachbarschaft, Freunde im selben Viertel oder eine lokale Genossenschaft. Wichtig ist, dass sich die Interessenten im selben lokalen Verteilnetzgebiet befinden und der Strom im regionalen Nahbereich (Niederspannungsnetz) fließt.
Nutzt hierfür unser Portal – erstellt ein Profil, sodass andere Interessenten und GridRebels euch finden können.
Nutzt auch gerne unser Forum zum Vernetzen und zum Austausch.
2. Smart Meter (iMSys) installieren
Technische Voraussetzung für die Bilanzierung und die erforderliche Abrechnung in Viertelstundenwerten ist die Installation eines Smart Meters. Wie wir bereits in anderen Beiträgen geschrieben haben, geht der Ausbau derzeit noch schleppend voran. Dennoch – oder gerade daher – solltet ihr beim lokalen Netzbetreiber bei Interesse nachfragen.
Falls dieser nur sehr eingeschränkt reagiert, könnt ihr auch andere Messstellenbetreiber anschreiben. Der Messstellenbetrieb ist in Deutschland inzwischen liberalisiert. Die Preise für den Smart Meter sind zudem gesetzlich gedeckelt und geregelt.
3. Die Sharing-Konditionen klären
Sobald eine Gemeinschaft oder Gruppe besteht, ist der nächste Schritt, sich Gedanken über die Konditionen und Rahmenbedingungen zu machen sowie eine Kalkulation aufzusetzen, um auch den Strompreis für die Mitglieder festlegen zu können. Netzentgelte, Steuern und Abgaben sowie die Kosten für die Messung und Bilanzierung sind hier zu berücksichtigen.
4. Beim Netzbetreiber anmelden
Nehmt Kontakt mit dem lokalen Netzbetreiber auf und erkundigt euch gezielt nach dem Fortschritt und den administrativen Rahmenbedingungen. Nutzt wie geschrieben auch unser Forum, um Fortschritte und Hürden zu teilen.
Fazit
Der offizielle Startschuss für das Energy Sharing ist gefallen, aber die großen Räder der Energiewirtschaft drehen sich noch langsam. Es braucht aktuell Geduld und echten Pioniergeist. Doch genau jetzt sollten wir alle als GridRebels aktiv werden und die Kraft der Gemeinschaft nutzen, um den Rollout gemeinsam voranzutreiben! ⚡
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